Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2025 werde „in Kürze im Bundesanzeiger bekanntgegeben“, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin. Laut Gesetz ist die regelmäßige Bekanntgabe eigentlich „jeweils bis zum 1. November“ vorgesehen.
Ein Schätzerkreis hatte Mitte Oktober eine rechnerisch erforderliche Anhebung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent ermittelt. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen dann aber noch jeweils für sich. Der amtlich verkündete Durchschnittswert dient dafür als Orientierung, die Krankenkassen können je nach ihrer Finanzlage auch davon abweichen.
Für 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben noch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Im Schätzerkreis sitzen Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Das Gremium hatte bei der Vorlage seiner Berechnung mitgeteilt, in der Einnahmenschätzung die gesetzlich vorgegebene Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für 2025 berücksichtigt zu haben – also den Betrag vom Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Die Regelung für 2025 ist allerdings bislang nicht besiegelt. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte, man habe einen Entwurf vorgelegt und gehe davon aus, dass das Kabinett ihn zeitnah beschließe. Die Fortschreibung der Werte erfolge nach gesetzlichen Vorgaben gemäß der Lohnentwicklung im Vorjahr. (dpa-AFX)