Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung steht den Plänen der Bundesregierung zur Rentenangleichung kritisch gegenüber. Die Rentner in Ostdeutschland seien heute schon privilegiert, so die Wirtschaftsweisen.
Die Wirtschaftsweisen haben die Regierungspläne zur Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland kritisiert. Von einer rentenrechtlichen Angleichung könne nicht die Rede sein, „da die ostdeutschen Rentner bereits im jetzigen System privilegiert sind“, schreibt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in einer Stellungnahme für den Bundestag, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. „Vielmehr würden die ostdeutschen Rentner noch stärker begünstigt.“
Die fünf Wirtschaftsweisen kritisierten zudem, dass die Milliardenkosten der Regierungspläne vorwiegend von der Versichertengemeinschaft finanziert werden sollten. Dies dürfte zu einem zusätzlichen Beitragsanstieg führen.
Angleichung bis 2025
Die Vollendung der deutschen Einheit sei aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln bezahlt werden müsse. Die Renten in Ost- und Westdeutschland sollen bis zum 1. Januar 2025 vollständig angeglichen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, den das Kabinett im Februar beschlossen hat. Die Anhebung auf das Westniveau soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden.
Im Gegenzug soll die höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung im Osten ebenfalls in sieben Schritten gesenkt werden. Die jährlichen Kosten sollen bei bis zu maximal 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 liegen und aus Beitrags- und Steuermitteln finanziert werden. (dpa-AFX)
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