P&R-Anleger können ihre Forderungen nicht zu Geld machen

Ob im weiteren Verlauf der Insolvenzverfahren, insbesondere nach Prüfung und Feststellung der Forderungen, Ausnahmen gemacht werden können, beispielsweise für Abtretungen innerhalb von Familien, müsse noch geprüft werden.

„Wenn es darum geht, dass sich ein Familienangehöriger um die weitere Korrespondenz kümmern soll, kann diesem auch eine Vollmacht erteilt werden“, so der abschließende Hinweis in den FAQ.

Rund 54.000 Anleger betroffen

Die P&R-Gruppe war über mehr als 40 Jahre der führende Anbieter von Container-Direktinvestments, hatte im Frühjahr 2018 aber für ihre deutschen Gesellschaften Insolvenz angemeldet. Betroffen sind rund 54.000 Anleger mit einem ursprünglichen Investitionsvolumen von etwa 3,5 Milliarden Euro.

Nach den Insolvenzen stellte sich heraus, dass fast zwei Drittel der 1,6 Millionen Container, die an die Anleger verkauft worden waren, überhaupt nicht vorhanden waren.

Der Fehlbestand summiert sich nach den Veröffentlichungen der Insolvenzverwalter auf rund eine Million Phantom-Container, die entweder nie angeschafft oder bereits verkauft wurden. Die ersten Gläubigerversammlungen fanden im Oktober 2018 in der Münchener Olympiahalle statt. (sl)

Foto: Shutterstock

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