Nach ersten Erkenntnissen habe der Großteil der Anleger über mehrere Jahre – teilweise über Jahrzehnte – immer wieder bei den P&R-Gesellschaften investiert, mitunter bereits in der dritten Generation. Mehr als 54,5 Prozent der insgesamt 51.000 Anleger seien heute über 60 Jahre alt, mehr als ein Drittel über 70 Jahre. Die meisten Kunden hätten Verträge mit mehreren P&R-Gesellschaften abgeschlossen.
Die vorläufigen Insolvenzverwalter bitten betroffene Anleger darum, „weiter Ruhe zu bewahren und sich von anderweitigen Verlautbarungen außenstehender Dritter, die oft nur ihr eigenes geschäftliches Interesse im Auge haben, nicht verunsichern zu lassen“. Gemeint sind damit offenbar die vielen Anleger-Anwaltskanzleien, die derzeit mit unzähligen Online-Anzeigen und Blogs auf Mandantenfang sind.
Keine individuellen Containernummern zugeordnet
Eigentumszertifikate für die Container wurden den Anlegern in der Vergangenheit nur nach Anforderung ausgestellt. Dazu stellen die vorläufigen Insolvenzverwalter erneut klar: Auch wenn Anlegern kein Zertifikat vorliegt, können sie etwaige Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Aus insolvenzrechtlichen Gründen sei eine Erstellung und Übersendung solcher Zertifikate aber nicht mehr möglich.
Über 90 Prozent der Anleger haben kein Zertifikat angefordert. „Diesen Verträgen wurden bei den drei insolventen Gesellschaften auch keine individuellen Containernummern zugeordnet, so dass solche auch nicht mitgeteilt werden können. Auch lassen sich damit Mieteinnahmen in den allermeisten Fällen den Anlegern nicht konkret zuordnen“, heißt es in der Mitteilung.
Dies ändere aber nichts daran, dass die im Insolvenzverfahren erzielten Erlöse allen Gläubigern, mithin also insbesondere den Anlegern, zu Gute kommen werden, betont Dr. Michael Jaffé. Es könne jedoch erst nach Abschluss der Bestandaufnahme entschieden werden, welche Verwertungsmöglichkeiten ein bestmögliches Ergebnis für die Anleger und Gläubiger erbringen.