P&R-Gläubigerversammlung: Erste Zahlungen innerhalb von zwei Jahren?

Der Insolvenzverwalter betonte auch nochmals die Unmöglichkeit der Eigenverwertung von Containern durch die Anleger. Er erläuterte dabei ausführlich, warum es keinen wirksamen Eigentumserwerb durch die Anleger und demzufolge auch keine wirksame Abtretung von Ansprüchen gegen die Schweizer P&R gegeben hat.

Zudem sei die Eigenverwertung durch einzelne Anleger mit hohen Verwertungskosten verbunden und faktisch ausgeschlossen.

Einzige Verwertungsoption: Die koordinierte Verwertung

Jaffé erläuterte ebenfalls ausführlich, warum eine Minimierung der Schäden der Anleger ausschließlich durch eine koordinierte Verwertung in mehreren Stufen erreicht werden könne.

Zunächst müsse weiterhin eine Stabilisierung und Sicherung des Vermögens bei der Schweizer P&R erreicht werden, weil diese Vertragspartner der Leasinggesellschaften ist und dort die Mieteinnahmen beziehungsweise etwaige Veräußerungserlöse auflaufen.

Ein Konkursverfahren über das Vermögen der Schweizer P&R würde erhebliche Werte für die deutschen Gesellschaften als Hauptgläubiger und damit für die Anleger vernichten.

Seite fünf: Kombination aus Weitervermietung und Verkauf

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