Eine bestmögliche Verwertung ist nach Überzeugung des Insolvenzverwalters deshalb nur durch eine Kombination aus Weitervermietung und Verkauf der Container in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss möglich.
„Es kann keinen übereilten Verkauf der Container unter Wert geben. Wir wissen aber auch um die berechtigte Erwartung der Anleger auf Erfüllung ihrer Ansprüche innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens“, so Jaffé.
Abschlagsverteilung innerhalb von zwei Jahren
Ihm zufolge können erste Abschlagszahlungen jedoch erst erfolgen, wenn entsprechende Mittel generiert wurden und Rechtssicherheit auch über die festgestellten Forderungen hergestellt ist. Ziel sei es, möglichst zügig die Voraussetzungen für eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger zu schaffen.
Im besten Fall könne eine erste Abschlagsverteilung unter Umständen bereits innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. „Wenn wir wie geplant bei unserem mehrstufigen koordinierten Verwertungskonzept vorankommen, erscheint eine erste Zahlung an die Gläubiger im Jahr 2020 möglich“ so Jaffé. (fm)
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