Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters, der Cash.Online vorliegt, hatte sich R. zu Beginn des Insolvenzantragsverfahrens zunächst grundsätzlich kooperativ gezeigt. Das änderte sich im weiteren Fortgang der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Anfang Juni sei R. aufgezeigt worden, dass Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden müssen, „die sein vorhandenes Vermögen weit übersteigen“, so der Insolvenzbericht.
Demnach hatte R. sein Wohnhaus bereits auf seine Frau übertragen und versucht, eine weitere Immobilie zu veräußern. Die Aufforderung, ein Vermögensverzeichnis aufzustellen, habe er schließlich abgelehnt.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (sl)
Foto: Shutterstock