P&R: Kommt jetzt auch noch das Finanzamt?

Alle oder zumindest die meisten Anleger können die Nachweise, die das Finanzamt verlangt, also wahrscheinlich nicht erbringen. Der Fiskus könne deshalb auf den Gedanken kommen, die AfA-Abzüge der Vergangenheit für die „Phantom-Container“ rückwirkend zu versagen, so der Schirp-Bericht.

„Immerhin zehn Prozent pro Jahr; da können bei den P&R-Anlegern, die über die Jahre hinweg hohe Investitionssummen aufgebaut haben, hohe steuerliche Rückforderungen zustande kommen. Und das Ganze noch mit sechs Prozent AO-Zinsen pro Jahr“, warnt die Kanzlei. AO steht für Abgabenordnung.

Einspruch einlegen

Als wehrlos sieht die Kanzlei die Anleger indes nicht. „Die Anleger sollten unbedingt Einspruch einlegen“, empfiehlt Dr. Wolfgang Schirp. „Der Bundesfinanzhof hat schon vielfach anerkannt, dass Aufwendungen, die der Steuerbürger im Hinblick auf künftige Einkommenerzielung leistet, auch dann abgezogen werden können, wenn diese Aufwendungen aufgrund betrügerischer Handlungen eines Geschäftspartners verloren sind“, sagt er.

Hier komme es auf die Zweckrichtung des Verhaltens an. „Und alle P&R-Anleger waren komplett gutgläubig, niemand hat ein derartiges Betrugs-Karussell für möglich gehalten“, so Schirp.

Seite 3: Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

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