Containerdirektinvestments der P&R wurden von Finanzdienstleistungsinstituten zumeist auf Kundenwunsch im Wege der Anlagevermittlung und als Wiederanlage von Vorinvestments in P&R-Containern vermittelt, so die Bundesregierung.
Seltener seien im Rahmen der Anlageberatung Transportcontainer zur Beimischung empfohlen worden. Oft habe der Kunde auch direkt mit der P&R GmbH Verträge als Wiederanlage abgeschlossen.
Wenig Kundenbeschwerden
Die Provision für die Institute betrug demnach bei der Vermittlung von Neucontainern mit einer Laufzeit von fünf Jahren fünf Prozent der Anlagesumme (ab 2017: 4,5 Prozent), bei Leasingcontainern mit einer Laufzeit von drei Jahren drei Prozent. Bei Geschäftsabschluss des Kunden direkt über P&R fiel die Hälfte der Vermittlungsprovision als vertragliche Kundenschutzregelung an.
In Bezug auf die Anzahl Kundenbeschwerden seien von den Finanzdienstleistungsinstituten eine Kundenbeschwerde (Schreiben von Anwalt), zwei Standardschreiben von Anwälten und eine Ankündigung zum Stellen von Schadensersatzansprüchen durch einen Kunden angegeben worden. Bei den Kreditinstituten liege die mitgeteilte Anzahl der Kundenbeschwerden insgesamt im einstelligen Bereich.
Angabegemäß seien gegenüber den befragten Instituten bislang keine Klagen erhoben worden. Auf welchen genauen Zeitpunkt sich dies bezieht, geht aus der Antwort der Bundesregierung allerdings nicht hervor.