Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB hat nach eigenen Angaben erste Klagen auf Schadensersatz gegen einzelne Vermittler von P&R-Containern bei verschiedenen Gerichten eingereicht. Die endgültige Eröffnung der Insolvenzverfahren über die Vermögen der P&R-Gesellschaften steht derweil noch immer aus.
Hintergrund ist laut CLLB, dass aufgrund der „spärlichen Berichterstattung“ durch P&R eine Plausibilitätsprüfung viele Jahre überhaupt nicht möglich gewesen sei. Aufgrund der von P&R zur Verfügung gestellten Informationen habe über einen langen Zeitraum hinweg nicht ordentlich geprüft werden können, inwieweit das Geschäftsmodell überhaupt und vor allem für die Zukunft tragfähig ist.
„Auf diesen Umstand hätten die Anleger von den Vermittlern aber hingewiesen werden müssen“, sagte Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müsse der Anleger vom Anlagevermittler darüber informiert werden, wenn eine Plausibilitätsprüfung nicht durchgeführt wurde oder gar nicht möglich ist. Ein „renommierter Brancheninformationsdienst“ habe sich deshalb immer wieder kritisch mit P&R auseinandergesetzt und vor Haftungsrisiken für die Vermittler gewarnt.
„Schneeballsystemähnliche Struktur“
„Aus meiner Sicht realisieren sich genau diese Risiken jetzt gerade“, so Braun. Zwar habe sich die Informationspolitik von P&R aufgrund gesetzlicher Vorgaben in jüngerer Zeit verbessert. Eine Plausibilitätsprüfung sei in den meisten Fällen aber trotzdem nicht erfolgt. „Sonst wäre die schneeballsystemähnliche Struktur auch aufgefallen – und auch darüber hätten die Anlagevermittler die jeweiligen Anleger aufklären müssen.“ (kb)
Foto: Picture Alliance