Die insolventen Gesellschaften des Containeranbieters P&R haben die Vertriebspartner eingeladen, Fragen zum anstehenden Insolvenzverfahren an die vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Derweil schreiten erste Gerichtsverfahren voran – ein Zwischenergebnis stärkt Vermittlern den Rücken.
Am vergangenen Freitag haben die insolventen P&R-Gesellschaften eine Rundmail an die Vertriebspartner gesendet und geben ihnen unter Beifügung eines Formulars, das mit „Vertriebspartner FAQs“ überschrieben ist und jeweils drei Fragen zu drei (frei wählbaren) Themenblöcken vorsieht, die Möglichkeit, ihren Informationsbedarf anzumelden.
„Wir empfehlen Ihnen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, wenn Sie oder Ihre Kunden entsprechende Fragen haben“, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei Dr. Roller & Partner, die auf die Aussendung aufmerksam macht.
„Gleichzeitig wären wir natürlich dankbar, wenn auch wir und die Insolvenzkanzlei Lecon anschließend über die Antwort informiert würden, da die Stärke der von uns gebildeten Vermittlervereinigung gerade darin liegt, möglichst viele Informationen gebündelt zu haben“, heißt es in der Roller-Mitteilung.
Gerichtlicher Vergleichsvorschlag
Unterdessen habe in dem am weitesten fortgeschrittenen Gerichtsverfahren der Vorsitzende Richter einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach ein von Dr. Roller & Partner vertretener Vermittler zehn Prozent des eingeklagten Betrages zahlen soll.
Das Gericht habe diesen Vergleichsvorschlag aufgrund der Unwägbarkeiten des Falls unterbreitet. „Wir halten diesen Vorschlag für bemerkenswert, weil in diesem frühen Stadium vor Durchführung der Beweisaufnahme üblicherweise Vergleichsvorschläge in der Größenordnung zwischen 30 Prozent und 50 Prozent oder sogar noch höher gemacht werden“, so die Kanzlei.
Es handele sich zwar nur um eine erste Tendenz. „Dennoch stärkt der Vergleichsvorschlag den Vermittlern den Rücken und zeigt, dass Anleger es nicht so einfach haben, wie mancher Anlegeranwalt es suggeriert“, betont die Kanzlei. (sl)
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