„Wer so unsolidarisch ist, dass er sich und andere gefährdet, unnötige Kosten verursacht und im Krankenhaus möglicherweise in Bettenkonkurrenz zu anderen Patienten tritt, kann nicht die Solidarität der gesetzlichen Krankenversicherung verlangen“, so Palmer.
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Klaus Holetschek (CSU), hatte am Wochenende per Zeitungsinterview vorgeschlagen, bei Verstößen gegen die geplante allgemeine Corona-Impfpflicht nicht nur Bußgelder zu verhängen, sondern auch finanzielle Konsequenzen bei der Krankenkasse zu erwägen. Den Vorstoß des bayerischen Ressortchefs kritisierten umgehend unter anderem die Deutsche Stiftung Patientenschutz und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Aus Palmers Sicht dringlicher ist aber, dass der Bundestag möglichst bald eine allgemeine Impfpflicht beschließt – bestenfalls schon in einer Sondersitzung in einer Woche. Der März als Beginn für die Impfpflicht sei zu spät. Zum 1. Februar müssten Bußgelder von 1.000 bis 5.000 Euro verhängt werden, berichtete die Zeitung. Dazu bedürfe es keines Impfregisters, sondern Stichproben. Arbeitgeber müssten zur Kontrolle des Impfstatus verpflichtet werden. „Personen, die ohne Nachweis angetroffen würden, müssen dann eben zahlen“, sagte Palmer. (dpa-AFX)