Partielles Provisionsverbot: Unmögliche Situation für Makler

Helge Lach
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Helge Lach

Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) sieht die partiellen Provisionsverbote der Kleinanlegerstrategie (unabhängige Beratung und beratungsfreier Kauf) problematisch. Warum der Verband auch den Wechsel in die Honorarberatung für unrealistisch hält.

„Wenn ein Makler, der sich als Sachwalter des Kunden versteht, zukünftig im Beratungsgespräch darauf hinweisen muss, dass er wegen der Courtage nicht unabhängig ist, werden die Kunden diesen Widerspruch nicht verstehen und der Makler befindet sich in einer unmöglichen Situation. Außerdem profitiert der Kunde auch beim Makler von der Courtage, indem er nicht selbst ein Honorar vorfinanzieren muss. Und kauft ein Verbraucher ein Produkt ohne Beratung im Internet und wendet sich später bei Fragen an seinen Berater, ist es abwegig, dass dieser dann hierfür keine Vergütung erhalten darf“, erklärt der BDV-Vorsitzende Dr. Helge Lach in einer Pressemitteilung des Verbands.

Die der Kleinanlegerstrategie inhärente Ideologie, nach der die bislang auf Provisionsbasis arbeitenden Berater in die Honorarberatung wechseln können, sei abwegig. Gerade bei Kleinanlegern seien im Regelfall kostendeckende Honorare nicht durchsetzbar. Nachweislich funktioniere Honorarberatung, wenn überhaupt, nur bei vermögenden Kunden. Und im Übrigen seien annähernd drei Viertel der knapp 200.000 Versicherungsvermittler gebunden. „Ein Versicherer, der sich über Jahrzehnte eine eigene Ausschließlichkeit aufgebaut hat, wird doch nicht tatenlos zusehen, wie sich alle seine Vermittler in die Honorarberatung verabschieden. Die Versicherer würden dann nicht nur ihre Vertriebe, sondern ihre wichtigsten Servicestellen verlieren. Viel realistischer ist es, dass dann der angestellte Außendienst eine Renaissance erlebt. Der Hinweis sei erlaubt, dass dies für den Kunden im Zweifel die deutlich teurere Alternative wäre und das Potential für Interessenskonflikte eher zu- als abnehmen würde“, so Lach.

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