Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat von der neuen Bundesregierung rasch eine Reform des sogenannten Pflege-TÜVs angemahnt. „Der neue Pflege-TÜV sollte 2018 an den Start gehen. Fest steht aber heute schon, dass er nicht termingerecht kommen wird“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.
Das bisherige Bewertungssystem von Pflegeeinrichtungen wurde 2015 ausgesetzt, weil es nur Top-Noten vergab und damit wenig aussagekräftige war. Zudem war er für Pflegebedürftige und deren Angehörigen nur schwer verständlich.
Der neue Pflege-TÜV für Pflegeheime kommt voraussichtlich 2019 und für ambulante Dienste 2020 – jeweils ein Jahr später als geplant. Die bisherigen Pflegenoten waren auch deswegen unbrauchbar, weil sich Missstände damit kaum erkennen lassen. Beim Pflege-TÜV werden Heime und Pflegedienste vom Medizinischen Dienst der Kassen geprüft und benotet.
Der neue Pflege-TÜV gehöre in die Koalitionsvereinbarung, sagte Brysch. Er nannte die bisherige Vergabe einer Gesamtnote „ein Instrument der Volksverdummung“. Dabei sei für 2017 von einer Million Pflegebedürftigen und Angehörigen auszugehen, die einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim suchen müssten – so viel wie noch nie. Diese bräuchten dringend aussagekräftige Informationen und Beratung durch einen Pflege-TÜV.
Gesamtnote auf zentrale Indikatoren beschränken
Nach den Vorstellungen der Patientenschützer muss die Gesamtnote auf zentrale Indikatoren beschränkt werden. Dazu gehörten die Behandlungspflege, die fachärztliche Versorgung, die Gabe von Medikamenten, der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen und die Verhinderung von Wundgeschwüren. Auch besondere Hilfen für Demenzkranke und Sterbende haben eine herausragende Bedeutung.
Brysch befürchtet, dass das neue Bewertungssystem nicht benutzerfreundlich werde. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) überlasse es Pflegeanbietern und -kassen, ein neues Bewertungssystem zu entwickeln. Das seien aber genau die Akteure, die mit dem ersten Pflege-TÜV gescheitert seien.
„Gut verständliche und belastbare Informationen“
Nach den Worten Bryschs reicht es nicht aus, alte Bewertungskriterien neu zu gewichten. „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen gut verständliche und belastbare Informationen, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können.“
Kritisiert wurde unter anderem die medizinische Versorgung in Pflegeheimen oder dass Qualität und Preise für die Pflege nicht immer in Einklang standen. (dpa-AFX)
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