Bei Patientenverfügungen sollte ein ausgewogenes Maß zwischen Bestimmtheit einerseits und Spielraum für unvorhergesehene Lebens- und Behandlungssituationen andererseits vorhanden sein. Darauf hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) anlässlich der Veröffentlichung einer BGH-Entscheidung (Az.: XII ZB 604/15) hingewiesen.
Es sei ratsam, bei der Abfassung einer Patientenverfügung entweder fachliche Unterstützung hinzuziehen oder eine die Erfordernisse erfüllende Vorlage zu verwenden, rät das DIA.
In dem verhandelten Fall war es zum Streit über die Aufrechterhaltung von lebensverlängernden Maßnahmen gekommen. Die Richter hatten festgestellt, dass die Bestimmtheit in der Patientenverfügung nicht überspannt werden dürfe. Allerdings müsse ausreichend klar sein, was der oder die Betroffene in einer bestimmten Situation will und was nicht.
Patientenverfügung noch einmal kritisch prüfen
Ungefähr ein Viertel der Deutschen besitzen eine Patientenverfügung, schreibt das DIA und beruft sich dabei auf Umfragen. 40 bis 50 Prozent planten demnach, eine solche Verfügung zu formulieren.
„Das Urteil des BGH sollte Anlass geben, dieses Vorhaben umzusetzen oder eine schon vorhandene Patientenverfügung noch einmal kritisch zu lesen“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Bei dieser Gelegenheit sollten aber gleich noch einige weitere Dokumente für den Fall der Fälle vorbereitet werden, wie zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht.“ (kb)
Foto: DIA
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