„Altersvorsorge beschränkt sich nicht auf eine Kapitalanlageentscheidung“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. „Gerade die neue Produktwelt mit einer klaren Trennung von Anspar- und Auszahlungsphase, der Möglichkeit die Auszahlungsphase auf ein Endalter 85 statt einer Leibrente zu begrenzen sowie unterschiedliche Garantieniveaus bis hin zum Wegfall sämtlicher Garantien zu wählen, ist von Altersvorsorgesparern nur mit Beratung auf einer vollständig aufgeklärten Basis zu treffen. Hinzu kommen Abwägungen und Vergleiche etwa mit Sparprozessen in der betrieblichen Altersvorsorge oder der dritten Säule sowie die zutreffende Ermittlung der in der Zukunft entstehenden Rentenlücke.“ All dies benötige qualifizierte Beratung.
„Das pAV-Reformgesetz sollte daher jegliche Anreize vermeiden, diese wichtige, lebenslang wirkende Entscheidung leichtfertig ohne Beratung zu treffen“, fordert Votum. „Wir sprechen uns daher dafür aus, dass jedem Vertragsabschluss zwingend ein Beratungsangebot vorausgehen muss.“ Die Abwahl eines solchen Beratungsangebots könne nur nach entsprechender deutlicher Risikobelehrung erfolgen.