Ein in Nordrhein-Westfalen ansässiger Versicherer bietet seit Kurzem eine sogenannte Pay-As-You-Drive-Police an, die den Versicherungstarif individuell auf Basis des Fahrverhaltens des Versicherungsnehmers kalkuliert. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) hat als erste deutsche Datenschutzaufsichtsbehörde den Tarif analysiert.
Um das Fahrverhalten zu analysieren wird nach Angaben des LDI bei der vorliegenden Pay-As-You-Drive-Versicherung mit Einverständnis des Versicherten eine fest installierte Telematik-Box in seinem Pkw angebracht.
Die Box sende im Sekundentakt Daten zu unter anderem Fahrtstrecke, Fahrtzeit, Geschwindigkeit, Brems- und Beschleunigungsverhalten an einen Anbieter für Telematikservices, das mit dem Versicherer kooperiert.
Gesamtscore und vier Unterscores übermittelt
Die erhobenen Daten werden laut LDI auf einem Server in Europa gespeichert und dazu verwendet, einen Gesamtscore und vier Unterscores (Geschwindigkeit, Fahrweise, Nachtfahrten, Stadtfahrten) zu berechnen.
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Mithilfe der erhobenen Scores soll die Unfallwahrscheinlichkeit ermittelt werden. Der Versicherer erhält monatlich und jährlich eine Übersicht der erhobenen Daten von dem Telematikdienstleister um aus den Scores den Pay-As-You-Drive-Tarif für den Pkw zu berechnen.
Hält der Fahrer gewisse vorgegebene Werte ein, erhält er einen Teil seiner Versicherungsbeiträge zurück.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz in NRW Ulrich Lepper hat auf Basis dieses Tarifs zentrale Anforderungen formuliert, die eine Pay-As-You-Drive-Police erfüllen sollte.
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