Not sehen und handeln, lautet der Anspruch des Wohlfahrtsverbandes der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Nun ist die Pensionskasse der Caritas selbst in Not. Denn die BaFin hat der Pensionskasse der Caritas VVaG das Neugeschäft untersagt. Das Unternehmen könne gegenwärtig die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllen, teilte die BaFin mit.
Zwar hat die Pensionskasse der Caritias einen Sanierungsplan zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung vorgelegt. Gleichwohl hält die Versicherungsaufsicht diesen aber für unzureichend.
Der Pensionskasse wurde daher untersagt, neue Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Versicherungsverträge zu erhöhen oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufzunehmen.
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