Die Mehrzahl der bisher veröffentlichten Performance-Berichte für 2014 geht deutlich über den BSI-Standard hinaus. Das ist auch gut so.
Der Löwer-Kommentar
Über Jahrzehnte war die „Leistungsbilanz“ das wesentliche Dokument, mit dem Initiatoren geschlossener Fonds die Ergebnisse ihrer bisherigen Emissionen öffentlich darlegten.
Zentrales Element: Der Soll-Ist-Vergleich der einzelnen Fonds, also die Gegenüberstellung der Prospektprognosen mit den tatsächlichen Ergebnissen. Wer keine Leistungsbilanz aufstellte, brauchte gar nicht erst weiter anzutreten, so das Selbstverständnis der Branche.
Der Sachwerteverband BSI – bzw. sein Vorgänger VGF – machte die Leistungsbilanz gar zur Pflicht für seine Mitglieder und entwickelte einen eigenen Standard.
Neue Zeitrechnung
Heute ist alles anders. Der Initiator heißt nun Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die Fonds Alternative Investmentfonds (AIF) und der Erfolgsnachweis Performance-Bericht.
Letzteren Begriff prägte der BSI, der nach dem Eintritt in die neue „weiße“ Welt des KAGB auch in Hinblick auf die Erfolgsnachweise eine neue Zeitrechnung einläuten wollte und im Mai 2014 einen neuen Standard für seine Mitglieder veröffentlichte.
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Wesentliche Unterschiede: Der BSI-Standard für Performance-Berichte verlangt weder einen Soll-Ist-Vergleich noch die Darstellung der einzelnen Fonds. Außerdem ist eine WP-Prüfung nicht mehr erforderlich. Vielmehr sieht der Verband – als Mindestanforderung – nur Ist-Werte sowie Summen und Durchschnittswerte vor. Es ist den Mitgliedern aber unbenommen, weitere Informationen hinzuzufügen.
Knapp die Hälfte termintreu
Nach einer Übergangsphase war in diesem Jahr wieder der 30. September das angestrebte Datum für die Abgabe des Performance-Berichts des Vorjahres. Die Hälfte der 30 BSI-Vollmitglieder war einigermaßen termintreu und hat den Bericht bis Mitte Oktober abgeliefert.
Einer davon stammt von der Hamburg Asset Management, die als Joint-Venture von HEH und Hesse Newman bis Ende 2014 noch keine eigenen Fonds aufgelegt hatte, auf die Darstellung der Fonds ihrer Gesellschafter verzichtet und insofern mit vier Seiten auskommt.
Von den 14 verbleibenden Berichten enthalten immerhin zehn eine Einzeldarstellung der Fonds und acht – also mehr als die Hälfte – darüberhinaus weiterhin auch einen Soll-Ist-Vergleich.
Seite zwei: Ohne Einzelfonds kaum Aussagekraft