Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können als bisher. Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen.
Seit zehn Jahren können Bankkunden ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Auf dem “P-Konto” darf ein Guthaben von monatlich knapp 1.200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden, damit auch überschuldete Verbraucher die Möglichkeit haben, Zahlungen abzuwickeln oder Bargeld abzuheben. (dpa-AFX)