Pferde passgenau versichern: Über Stock und über Stein

Wichtige Bestandteile einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten durch das Pferd entstanden sind.

Personenschäden umfassen die Verletzung eines Menschen durch einen Unfall. Dazu gehören beispielsweise Heil- und Pflegekosten nach Bissen, Stürzen oder anderweitigen Verletzungen, aber auch Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.

Sachschäden beziehen sich auf Gegenstände, die durch das Pferd beschädigt oder zerstört werden. Die Haftpflicht als Halter des Pferdes ersetzt dabei die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes aus.

Vermögensschäden sind als Folge eines Personen- oder Sachschadens versichert, beispielsweise wenn die vom Pferd verletzte Person eine Zeit lang ihren Beruf nicht ausüben kann (Verdienstausfall).

So genannte reine Vermögensschäden, die weder auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen, sind bei der Pferdehalter-Haftpflicht aber sehr selten. Denkbar wäre ein solcher Vermögensschaden, wenn der Geschädigte einen wichtigen Geschäftstermin verpasst und dadurch finanzielle Einbußen erleidet, weil er durch ein wild gewordenes Pferd den Stall nicht verlassen könnte.

 

Seite 3: Checkliste für Verträge

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments