Pferde passgenau versichern: Über Stock und über Stein

Checkliste für bestehende Verträge

Abhängig von seiner persönlichen Lebenssituation sollte jeder Pferdehalter den Vertrag zudem auf folgende wichtige Bestandteile hin überprüfen:

  • Mietsachschäden: Für den Fall, dass das Pferd beispielsweise Schäden an der gemieteten Stall-Box verursacht.
  • Mitversicherung Fremd- und Gastreiterrisiko: Wenn das Pferd zeitweise von anderen Personen im Rahmen von Reitbeteiligungen und Reitbegleitungen geritten wird.
  • Flurschäden: Wenn das Pferd beim Ausritt beispielsweise durchgeht und ein Erntefeld verwüstet.
  • Auslandsaufenthalt: Für Auslandsreisen mit dem Pferd sollte weltweiter Versicherungsschutz bestehen.
  • Deckschäden: Insbesondere für Hengste sollten Deckschäden abgesichert sein. Besteigt das eigene Pferd eine Stute, muss der Besitzer bei einem ungewollten Deckakt eventuell für die medizinische Versorgung von Muttertier und Fohlen aufkommen.
  • Pferdeturniere: Für den Fall, dass das Pferd an reitsportlichen Veranstaltungen teilnimmt und hierbei andere Tiere oder Menschen verletzt.
  • Mitversicherung von Fohlen: Fohlen können häufig durch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung des Muttertieres beitragsfrei mitversichert werden. Denn auch ein junges Pferd kann – trotz geringerer Größe und Gewicht – bereits erhebliche Schäden verursachen, sollte es aus seiner Box oder der Koppel ausbrechen. (dr)

Foto: Shutterstock

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