Pflege-Bahr kompakt in „5 Fragen – 5 Antworten“

Obwohl sich die Anzahl der Pflege-Bahr-Verträge mehr als sehen lassen kann, wird das Potenzial der geförderten privaten Pflegeabsicherung noch immer von vielen Maklern verkannt. Das liegt auch daran, dass viele Punkte beim Pflege-Bahr noch immer unklar sind. Die relevantesten Fakten in „5 Fragen – 5 Antworten“.

Gastbeitrag von Athanasios Almbanis, Maklermanagement DFV Deutsche Familienversicherung

Athanasios Almbanis: „Obwohl der Pflege-Bahr bald ein Jahr alt wird, stellen wir fest, dass viele Punkte beim Pflege-Bahr noch immer unklar sind.“

Eine Pflegezusatzversicherung sollte heutzutage Bestandteil jedes Personen- und Vermögensvorsorgeplans sein. Dabei bietet der Pflege-Bahr vor allem Jüngeren eine attraktive Möglichkeit, sich mit einem günstigen Preis-Leistungsverhältnis eine Grundsicherung für den Pflegefall zu verschaffen. Kommt ein guter Ergänzungstarif hinzu, lässt sich die ansonsten drohende finanzielle Lücke nachhaltig schließen.

Bei den derzeitigen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD ist die Pflegevorsorge ein wichtiges Thema. Beide Seiten sind sich der Bedeutung des „Problems Pflegebedürftigkeit“ bewusst und haben den Pflege-Bahr inzwischen bestätigt, denn aufgrund des nach wie vor dramatischen demografischen Wandels sind dringend Lösungen gefragt. Einer der Gründe ist, dass immer weniger Einzahler für immer mehr Alte und Pflegebedürftige aufkommen müssen.

Pflege-Bahr kommt vor allem bei jungen Leuten gut an, doch das Potenzial wird noch verkannt

Die Einführung der ergänzenden, staatlich geförderten privaten Pflegeversicherung (Pflege-Bahr) war daher bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch obwohl sich die Anzahl der Pflege-Bahr-Verträge nach aktuellen Angaben des PKV-Verbands mit rund 1.000 Abschlüssen pro Tag beziehungsweise 330.000 Abschlüssen seit der Einführung mehr als sehen lassen kann, wird das Potenzial des Pflege-Bahrs noch immer von vielen Maklern nicht erkannt.

Eine erstaunliche Erkenntnis, denn die geförderte Pflegeversicherung kommt vor allem bei jungen Leuten zwischen 25 bis 35 Jahren gut an, die sich mit einem Anteil von 40 Prozent laut PKV-Verband besonders häufig für das Konzept des scheidenden Gesundheitsministers entschieden haben.

Viele Punkte beim Pflege-Bahr immer noch unklar

Obwohl der Pflege-Bahr bald ein Jahr alt wird, stellen wir fest, dass viele Punkte beim Pflege-Bahr noch immer unklar sind. Die relevantesten Fakten zum Pflege-Bahr daher in „5 Fragen – 5 Antworten“:

1. Wer profitiert vom Pflege-Bahr und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Jeder Bundesbürger ist versicherungsfähig, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, pflichtversichert ist und noch keine Pflegeleistungen bezieht.

Um die staatliche Zulage zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer einen Eigenanteil von mindestens zehn Euro pro Monat selbst leisten. Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind unzulässig. Außerdem: Für die Versicherungsunternehmen sind die Feststellungen der zuständigen Pflegekasse bindend. Im Leistungsfall muss der Versicherte frei über das Geld verfügen können. Hilfebedürftige können den Vertrag rückwirkend zum Eintritt der Hilfebedürftigkeit kündigen oder ruhend stellen.

2. Wie erhält man die Förderung?

Die Beantragung und Abwicklung der Förderung werden durch den Versicherer gesteuert. Ein einfacher, kundenfreundlicher Prozess, bei dem der Kunde nur seinen Eigenanteil zahlt.

3. Welche Vorgaben gibt es zum Leistungsumfang und ab wann stehen diese zur Verfügung?

Leistungen müssen laut Gesetzgeber in jeder Pflegestufe und bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (zum Beispiel Demenz) gezahlt werden, dürfen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aber nicht überschreiten. Als Leistungsumfang gelten für die Pflegestufen 0, I und II mindestens 10, 20 beziehungsweise 30 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes der Pflegestufe III mit einem festgeschriebenen Mindestbetrag von 600 Euro.

Bis zum Beginn einer Leistungspflicht des Versicherers hat der Gesetzgeber eine Wartezeit von maximal fünf Jahren vorgeschrieben, soweit der Versicherer keine kürzere Wartezeit anbietet. Nur für Kinder, deren Eltern nach der Geburt eine Kindernachversicherung abgeschlossen haben, besteht keine Wartezeit.

Eine Dynamisierung bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate ist zulässig.

Seite zwei: Was ist bei Vorerkrankungen? Wie unterscheiden sich Pflege-Bahr-Tarife?

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