4. Was ist mit Vorerkrankungen?
Eine Ablehnung des Antragstellers aufgrund gesundheitlicher Risiken ist unzulässig. Auch ist es nicht gestattet, Risikozuschläge zu verlangen oder Leistungsausschlüsse zu vereinbaren.
5. Sind bereits bestehende Verträge förderfähig und wie unterscheiden sich Pflege-Bahr-Tarife?
Für bestehende Pflege-Zusatzversicherungen erhält man keine Förderung, da diese die gesetzlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel den Verzicht auf Gesundheitsfragen, nicht erfüllen.
Aufgrund der engen Vorgaben des Gesetzgebers unterscheiden sich die Pflege-Bahr-Tarife nur in den Bereichen voneinander, in denen der Gesetzgeber den Risikoträgern entsprechenden Spielraum eingeräumt hat. Hierzu zählen die Möglichkeit zur Verkürzung der Wartezeit, das Angebot einer Dynamik sowie der Geltungsbereich.
Optimaler Vertriebsansatz, um mit Kunden ins Gespräch zu kommen
Mit Blick auf das gerade für jüngere Zielgruppen attraktive Preis-Leistungs-Verhältnis des Pflege-Bahrs bietet sich eine große Chance für die dringend notwendige, steigende Pflegevorsorge. Noch nie war die Bereitschaft dazu bei den Bundesbürgern so groß wie heute. Zusammen mit einem darauf aufbauenden, leistungsstarken ungeförderten Ergänzungs-Tarif kann damit eine drohende „Pflegelücke“ nachhaltig geschlossen werden. Darüber hinaus ist der Pflege-Bahr ein optimaler Vertriebsansatz, um mit Kunden zu einem existenziellen Vorsorgethema ins Gespräch zu kommen.
Der Autor Athanasios Almbanis ist im Maklermanagement bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG tätig, deren Kerngeschäft im Bereich der Pflegevorsorge liegt.