Die Deutsche Stiftung Patientenschutz rät pflegebedürftigen Heimbewohnern, sich in diesem Jahr nicht mehr in eine höhere Pflegestufe drängen zu lassen. Viele Heimbetreiber versuchten, ihren Bewohner noch vor der nächsten Stufe der Pflegereform 2017 zu einem Höherstufungsantrag zu überreden – zulasten der Betroffenen.
Andererseits sollten Pflegebedürftige mit niedriger Pflegestufe, die demnächst ohnehin in ein Heim ziehen wollen, überlegen, ob es nicht sinnvoll sei, den Umzug noch 2016 ins Auge zu fassen, gibt Stiftungsvorstand Eugen Brysch zu bedenken.
Pflegestufe I bis III werden durch die Pflegegrade I bis V ersetzt
Hintergrund ist, dass im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes im kommenden Jahr die bisherigen Pflegestufen I bis III durch die Pflegegrade I bis V ersetzt werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte dabei versichert, dass keiner der zum Stichtag der Umstellung am 1. Januar 2017 erwarteten 2,8 Millionen Leistungsbezieher der sozialen und privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werde. Anpassungen zwischen den heutigen Pflegestufen und den künftigen Pflegegraden gebe es für diese Menschen nur nach oben.
Die Zeche könnten die Heimbewohner zahlen
Wenn also die Heimbetreiber ihre Bewohner noch in diesem Jahr in eine höhere Pflegestufe bekommen, profitieren sie von der Reform im nächsten Jahr durch höhere Einnahmen. Die Zeche zahlen die Heimbewohner, weil sie bis Dezember einen höheren Eigenanteil an den Pflegekosten tragen müssen. Ab 2017 erhalten sie dann im Zuge des Bestandsschutzes einen geringeren Zuschuss der Pflegekasse, erläutert Brysch.
Seite zwei: „Jetzt die Weichen stellen, damit die Kostenfalle in der Pflege nicht zuschnappt“