Doch ob der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des sogenannten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) von März 2012 der vielfach geforderte „große Wurf“ ist, ist umstritten. Im Kern sieht der PNG-Entwurf eine deutliche Erhöhung der Leistungen für die mehr als 1,2 Millionen an Demenz Erkrankten vor.
Der einseitige Fokus auf körperliche Einschränkungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung soll damit endlich der Vergangenheit angehören. Ab dem 1. Januar 2013 sollen Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten.
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Voraussetzung ist, dass die Betroffenen in die Pflegestufe 0 eingestuft werden. Diese wurde 2008 für Menschen mit „demenzbedingten Fähigkeitsstörungen“ geschaffen, die noch nicht die Voraussetzung für eine Aufnahme in Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) erfüllen.
Weiter sieht der Entwurf vor, dass Leistungsbezieher in der ersten Pflegestufe künftig 305 Euro Pflegegeld statt bislang 235 Euro erhalten.
Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die heimische Pflege privat erfolgt – zum Beispiel durch Angehörige. Wird die Pflege ebenfalls zu Hause, aber durch professionelle ambulante Pflegedienste sichergestellt, so steigen die Pflegesachleistungen laut Gesetzentwurf auf bis zu 665 Euro (bisher 450 Euro).
Pflegebedürftige in Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) bekommen demnach 525 Euro Pflegegeld (bislang 440 Euro) oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro (bislang 1.100 Euro).
Bürgermehrheit für Obligatorium
Die erhöhten Leistungssätze sollen gewährt werden, bis ein Gesetz in Kraft tritt, das einen neuen „Pflegebedürftigkeitsbegriff“ definiert, der auch geistig-seelische Einschränkungen erfasst. Weiter sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Leistungen der Pflegedienste stärker auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten werden.
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