Pflege: Was zahlt die gesetzliche Versicherung?

3. Pflegehilfsmittel

Für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ wie beispielsweise Einmalhandschuhe oder Inkontinenzvorlagen stelle die Pflegekasse monatlich bis zu 40 Euro zur Verfügung.

Für notwendige Pflegehilfsmittel wie etwa Rollstühle, Rollatoren oder Pflegebetten trage die Pflegekasse sogar die gesamten Kosten.

4. Umbauten

Sogenannte „Wohnumfeld-verbessernde“ Maßnahmen, wie etwa der Einbau eines Treppenliftes oder auch der Umbau des Bades, werden laut Veil mit bis zu 4.000 Euro pro Projekt unterstützt.

Pro Jahr stehen dabei maximal 16.000 Euro zur Verfügung, wobei wichtig sei, dass der Antrag auf finanzielle Unterstützung stets vor dem Umbau gestellt wird.

5. Pflegeberatung

Weiterhin habe jeder pflegende Angehörige einen Anspruch auf eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. In diesem Gespräch werde auch geklärt, ob der Pflegegrad noch stimme oder eine andere Einstufung gegeben sei.

Ein solcher Überblick könne jedoch keine persönliche Beratung ersetzen. Lokale Teams von Home Instead können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über verfügbare Leistungen informieren und auch bei der Antragstellung behilflich sein. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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