Bereits Anfang des Jahres ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen fünf Milliarden Euro, mit denen die Leistungssteigerungen in der Pflegeversicherung finanziert werden sollen.
Gröhe geht laut Gesetzentwurf davon aus, dass der ab 2017 geltende Beitragssatz von 2,55 Prozent trotz eines höheren Leistungsumfangs bis 2022 nicht mehr angehoben werden muss.
Sozialverband VdK begrüßte die stärkere Einbindung von Demenzkranken
Der Sozialverband VdK begrüßte am Dienstag die stärkere Einbindung von Demenzkranken in das System grundsätzlich. Er kritisierte jedoch, „dass die Dynamisierung der Pflegeleistungen um drei Jahre verschoben wird“. Auch hätten die Pflegebedürftigenverbände im neuen Qualitätsausschuss leider kein Stimmrecht.
Quelle: dpa-AFX