Zweite Stufe der Pflegereform: Viel Lob und etwas Tadel

Mit dem Pflegegrad 1 soll die Unterstützung früher als bisher beginnen. Mittelfristig könnten bis zu 500.000 Menschen zusätzlich in den Genuss von Pflegeleistungen kommen, schätzt Gröhe. „Außerdem entlasten wir pflegende Angehörige und sorgen dafür, dass sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert sind.“

Private Sozialdienste sprechen von einem Fortschritt

Die privaten Sozialdienste sprechen von einem Fortschritt. „Für die meisten Betroffenen werden die Leistungen verbessert, und sie werden genauer eingruppiert“, hieß es beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Die AOK Baden-Württemberg begrüßte, dass „endlich die Ungleichbehandlung von Menschen mit körperlichen Beschwerden und kognitiven Einschränkungen aufgehoben“ werde.

Auch der Deutsche Pflegerat begrüßte den Kabinettsbeschluss. „Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Pflegeversicherung auf ein neues Fundament gestellt“, sagt Ratspräsident Andreas Westerfellhaus. Nachhaltigen Erfolg könne es allerdings nur mit zusätzlichem Fachpersonal geben. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, kritisierte: „Im Gesetz fehlt eine automatische Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau.“

„Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich bedenklich“

Brysch bemängelte zudem, dass Heimbewohner medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel durch examinierte Pflegekräfte weiter selbst zahlen müssten. Bei Pflegebedürftigen daheim komme die gesetzliche Krankenversicherung dafür auf. „Diese Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich bedenklich“, sagte er. Die Stiftung prüfe deshalb eine Verfassungsklage.

Quelle: dpa-Afx

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