Pflegetagegeldversicherung: Kostenfalle Beitragsbefreiung

Dabei gilt die Regel: Je niedriger die Stufe ist, ab welcher eine Beitragsbefreiung gewährt wird, desto höher fällt die Beitragssteigerung für den Kunden über die Laufzeit aus. Besonders problematisch sind also die Tarife mit Beitragsbefreiung ab Stufe I oder 0. Die Aktuare machen dies zunächst an einem Rechenbeispiel ohne Beitragsbefreiung deutlich: So kostet ein Pflegetagegeldtarif ohne Beitragsbefreiung für einen 50-jährigen Neukunden 59 Euro im Monat. Eine Erhöhung der Pflegewahrscheinlichkeiten um gut acht Prozent in diesem Tarif führt demnach zu einer sukzessiven Beitragserhöhung von 40 Prozent bis zum 90. Lebensjahr, das heißt aus 59 Euro ergäben sich im Laufe der Zeit satte 84 Euro.

Denn durch die zweiprozentige Steigerung der Pflegewahrscheinlichkeiten alle zehn Jahre müsse der Tarif auch alle zehn Jahre zwei Prozent mehr leisten, erklären die Aktuare. Für diese Mehrleistung habe der Kunde aber keine Alterungsrückstellung angesammelt.

Die Aktuare empfehlen, einen höheren Tagessatz in Erwägung zu ziehen

Die Beitragsanpassung wirke deshalb so, als ob der Kunde die Mehrleistung alle zehn Jahre jeweils zum dann erreichten Alter hinzukauft. Noch problematischer sind laut den Berechnungen der Aktuare allerdings die Tarife mit einer Beitragsbefreiung – insbesondere ab Stufe I und 0. Hier steigen die Beiträge ab dem Vertragsabschluss mit 50 Jahren im Laufe von 40 Jahren von anfangs 63 Euro (mit BB ab Stufe I) auf 116 Euro (plus 84 Prozent) beziehungsweise von 64 Euro (mit BB ab Stude 0) auf 124 Euro (plus 93 Prozent). „Dies entspricht einem mehr als doppelt so hohen Beitragsanstieg wie im Tarif ohne Beitragsbefreiung“, schreiben die Autoren.

Die Empfehlung einiger Verbraucherzeitschriften und Tarifvergleicher, möglichst Tarife mit weitgehender Beitragsbefreiung abzuschließen, gehe deshalb „in die falsche Richtung“, fassen die Experten zusammen. Anstelle von Beitragsbefreiungen in Stufe 0 oder I sei es daher sinnvoll, „zur bedarfsgerechten Absicherung auch in niedrigen Pflegestufen gegebenenfalls einen höheren Tagessatz abzusichern“. (lk)

Foto: Shutterstock

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