Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2019 ein Selbstbehalt von 1.800 Euro abgezogen.
Kinder sind generell gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten.
Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro. Das unterhaltspflichtige Kind und seine Familie können außerdem rund 50 Prozent des über den Selbstbehalt hinausgehenden Einkommens für sich behalten.
Unterhaltsansprüche eigener Kinder haben Vorrang
Das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden. Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört aber ebenso zum Schonvermögen der Kinder wie Reserven für Reparaturen, Anschaffungen oder Urlaube.
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