Eltern müssen ihr Vermögen einsetzen
Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch ihr Vermögen einsetzen.
Das bedeutet, nicht nur die Vermögenserträge, sondern auch der Vermögensstamm selbst wird zur Deckung der Pflegekosten herangezogen. Lediglich einen Schonbetrag als Vermögensreserve von derzeit 5.000 Euro pro Person dürfen sie behalten.
Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.
Wie viel müssen Kinder für die Eltern zahlen?
Um zu ermitteln, ob die Kinder Unterhalt für ihre Eltern leisten müssen, werden alle tatsächlich erzielten Einkünfte zusammengerechnet: Bei Arbeitnehmern wird der Durchschnitt von zwölf zusammenhängenden Monaten vor Eintritt des Unterhaltsbedarfs gebildet. Bei Selbstständigen werden die durchschnittlichen Einkünfte der zurückliegenden drei bis fünf Jahre herangezogen.
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