Es dürfte kaum jemanden aufgefallen sein, aber es ist durchaus bemerkenswert: Am 1. Januar 2019 löste die Pflegeversicherung die Arbeitslosenversicherung nach der Kranken- und Rentenversicherung als drittgrößte Sozialversicherung ab.
Während der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,5 Prozent gesenkt wurde, wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung auf 3,05 Prozent, für Beitragszahler ohne Kinder sogar auf 3,3 Prozent, angehoben. Zuvor lagen diese Sätze bei 2,55 und 2,8 Prozent. Insgesamt hat sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung damit seit ihrer Einführung 1995 mehr als verdreifacht, der Höchstbeitrag hat sich sogar mehr als vervierfacht.
„Und auf Grund der demografischen Entwicklung wird sich dieser Trend weiter fortsetzen“, warnt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). „Wer künftig noch eine qualitativ gute Pflege haben möchte, muss deshalb frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Denn nur wer das in jungen Jahren tut, kann von günstigen Beiträgen profitieren.“ Da der Markt jedoch komplex ist und es zahlreiche Tarifvarianten gibt, sollten Versicherungsnehmer den Rat eines fachkundigen Experten einholen.
Seite zwei: Paradigmenwechsel durch die demografische Entwicklung