Stuttgarter mit drei neuen Pflege-Lösungen

Die Stuttgarter bietet ab sofort drei neue Lösungen für die private Pflegevorsorge an. Unter anderem ist künftig bei allen Altersvorsorgeverträgen eine kostenlose Option eingeschlossen, die zu Rentenbeginn den Abschluss einer selbstständigen Pflegerenten-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht.

Ralf Berndt, Stuttgarter, startet eine Produktoffensive im Bereich Pflege.

Wie der Lebensversicherer mitteilt, verzichte man bei besagter „PflegeRenten-Option“ auf eine Gesundheitsprüfung, sofern keine Pflegebedürftigkeit oder Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Option findet sich bei folgenden Tarifen: Rürup-Rente, Riester-Rente, FlexRente, KomplettRente, Gesundheitskonto und Kindervorsorge.

Neuer Baustein soll „Pflegelücke“ schließen

Bei der zweiten Innovation „PflegeSofortSchutz“ handelt es sich um einen Baustein, den der Kunde beim Abschluss einer privaten Altersvorsorge der Schicht Drei oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hinzuwählen kann. Demnach zahlt der Versicherer im Pflegefall eine sofortige und lebenslange Pflegerente. Gleichzeitig werden die Beiträge der Altersvorsorge oder BU-Vorsorge übernommen.

Sollte während der Vertragslaufzeit keine Pflegebedürftigkeit eintreten, könne der Kunde zu Rentenbeginn oder zum Ablauf der BU eine selbstständige Pflegerenten-Versicherung ohne erneute Gesundheitsfragen abschließen, heißt es weiter. Diese sogenannte Weiterversicherungsoption soll auch im Falle einer Berufsunfähigkeit gelten. Den optionalen Baustein gibt es für die Produkte FlexRente, KomplettRente, Gesundheitskonto, Buv Plus und Buv Plus life.

Selbstständige Pflegerenten-Versicherung bis 75 Jahre abschließbar

Die dritte Lösung zur Pflegevorsorge – die „PflegeRente“ – ist eine selbstständige Pflegerenten-Versicherung. Diese kann laut Stuttgarter bis zum 75. Lebensjahr abgeschlossen werden und soll im Pflegefall sofort und lebenslang leisten. Dabei kann die Höhe der versicherten Pflegerente für die Pflegestufen I und II bei Vertragsabschluss in 25-Prozent-Schritten eingestellt werden.

Neben einer Einmalleistung bei Pflegebedürftigkeit, kann die Pflegerente in Pflegestufe I über eine „Upgrade-Option“ erhöht werden. Zudem sind Entnahmen aus dem Überschussguthaben einkommensteuerfrei möglich.

Demenz ist mitversichert

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit soll nach dem „Maximal-Prinzip“ erfolgen, sagt Ralf Berndt, Vorstand Vertrieb und Marketing der Stuttgarter. Demnach komme immer das Bewertungssystem zur Anwendung, welches zur höchsten Pflegerente für den Kunden führe. Darüber hinaus ist Demenz bei der Stuttgarter mitversichert. (lk)

Foto: Stuttgarter

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