Leistungszuschläge und höhere Löhne
Pflegebedürftige, die in stationären Einrichtungen leben, erhalten ab 1. Januar 2022 einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Pflegekosten-Eigenanteil: Fünf Prozent im ersten Jahr, 25 Prozent im zweiten, 45 Prozent im dritten und danach 70 Prozent. Die Entlastung betrifft nur die reinen Pflegekosten, nicht aber sonstige Bestandteile des Eigenanteils wie Unterkunft und Verpflegung. In der ambulanten Pflege werden die Leistungsbeträge um fünf Prozent erhöht.
Eine weitere Neuerung ist die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tariflohn. Mehr als 500.000 Pflegekräfte, die bisher nicht nach Tarif bezahlt wurden, würden davon profitieren. Somit seien Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro im Monat möglich. Doch dadurch wird die Pflege auch teurer.
Gravierende Folgekosten durch Pflegereform
Die höheren Löhne und Zuschläge werden zum einen durch einen jährlichen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung teilfinanziert. Zum anderen wird der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen. Dadurch sollen die Kassen zusätzliche 400 Millionen Euro einnehmen. Da die Reform aber gut drei Milliarden Euro kostet, bleibt eine Deckungslücke. Die Krankenkassen prognostizieren für 2022 bereits ein Defizit von zwei Milliarden.
Hinzukommt, dass der Leistungszuschlag zum Eigenanteil laut Stiftung Patientenschutz viel zu gering ausfällt. Beim bundesdurchschnittlichen Eigenanteil von 2.068 Euro monatlich, mit einem Anteil von 831 Euro für die reine Pflege, ergibt sich im ersten Jahr eine monatliche Entlastung von lediglich 42 Euro. Im zweiten Jahr 208 Euro, im dritten 374 Euro und danach 582 Euro. Davon werden aber nur die Wenigsten profitieren, denn laut Statistik stirbt mehr als die Hälfte der Bewohner nach einem Jahr im Pflegeheim.
Indes steigen die Eigenanteile weiter unbegrenzt, so dass sich die geringen Zuschläge für Pflegebedürftige, die sich erst seit Kurzem in einem Pflegeheim befinden, schon ab 2023 nicht mehr auswirken. Schlussendlich bringt die Reform für Pflegebedürftige zweifelsfrei nicht die gewünschten finanziellen Entlastungen.
Private Vorsorge bleibt unverzichtbar
Die Finanzierungslücke zwischen staatlichen Leistungen und tatsächlich anfallenden Pflegekosten bleibt trotz neuer Pflegereform nach wie vor bestehen. Eine private Vorsorge für den Pflegefall ist daher unverzichtbar.
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