3. Zank durch klare Anordnungen vermeiden
Manche Erblasser wollen zum Beispiel aus psychologischen Gründen keine Angehörigen zum Alleinerben einsetzen, sondern bewußt mehrere Erben bestimmen. Die typischen Probleme einer Erbengemeinschaft lassen sich aber trotzdem vermeiden, wenn der Erblasser in seinem Testament klare Anordnungen trifft.
So kann der Eigentümer eines Hauses mit Mietwohnungen durch Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis bestimmen, welches seiner vier ihn beerbenden Kinder welche Wohnung erhalten soll.
Vorausvermächtnis versus Teilungsanordnung
Der Unterschied zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung: Bei der Teilungsanordnung muss im Gegensatz zum Vorausvermächtnis ein Wertausgleich vorgenommen werden, wenn eines der Kinder eine teurere Wohnung bekommt. Die Geschwister erhalten dann zum Beispiel einen größeren Anteil am Bankvermögen des Vaters.
Die übereilte Verschleuderung von Vermögenswerten wegen Zwist in der Erbengemeinschaft kann auch verhindert werden, indem der Erblasser im Testament ein Verbot der Teilungsversteigerung anordnet. Darin sind die Erben dann gebunden. Ein solches Verbot kann auch auf eine bestimmte Zeit begrenzt werden.
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