Elementarschaden-Pflichtpolice: Bund versus Versicherer

Die Bundesregierung denkt bereits seit Längerem über die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden nach. Unterstützung erhält sie von Verbraucherschützern und der Partei Die Linke. Die Versicherer hingegen kritisieren dies heftig. Sie sehen die öffentliche Hand und die Hausbesitzer in der Pflicht. Die Justizminister der Bundesländer haben in 2014 auf einer Konferenz keine Pflicht zur Versicherung beschlossen.

Die Linke befürchtet, dass Hauseigentümer in Zonen mit hohem Hochwasserrisiko künftig keine Möglichkeit mehr erhalten, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen.

Im Sommer 2013, als tagelange Regenfälle in sieben europäischen Staaten schwere Überschwemmungen verursachten, stand das Thema ganz oben auf der politischen Agenda.

Ein Grund hierfür: Die öffentliche Hand musste viel Geld in den Wiederaufbau von Straßen, Brücken und Häusern stecken. Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten, Hamburg, befürwortet die Einführung einer Versicherungspflicht.

Versicherer fürchten hohe Schadensummen in Risikogebieten

Die Organisation berichtete bereits mehrmals, dass es für Hauseigentümer in Hochwasser-Risikogebieten immer noch nicht einfacher als vor einigen Jahren sei, zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung eine entsprechende Elementarschadenversicherung abzuschließen. Die Versicherer fürchten demnach hohe Schadensummen in Risikogebieten.

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Unterstützung erhalten die Verbraucherschützer von der Partei Die Linke, die den Argumenten politische Bedeutung verschaffte, indem sie im Bundestag eine Kleine Anfrage stellte.

Kritik an Plänen des Bundes

Die Partei befürchtet, dass Hauseigentümer in Zonen mit hohem Hochwasserrisiko künftig keine Möglichkeit mehr erhalten, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen. Die Prüfung des Sachverhalts obliegt einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe von Justizministern des Bundes und der Länder.

Seite zwei: Öffentliche Hand und Hausbesitzer in der Pflicht

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