Elementarschaden-Pflichtpolice: Bund versus Versicherer

Zudem wäre die Pflichtversicherung ein Freibrief, um weiter in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen. Die Folge: Es entstünde eine Spirale aus zunehmenden Schäden und höheren Kosten, die die Prämien stetig steigen ließe.

„Versicherungspflicht als letztes Mittel“

Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg, Hannover, lehnt die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ebenfalls ab. „Eine Versicherungspflicht sollte immer nur das letzte Mittel sein, wenn der Markt nicht funktioniert“, betont Christian Monke, Bereichsleiter Analyse bei Franke und Bornberg.

[article_line type=“most_read“]

Wie der GDV meint auch Monke, dass eine Pflichtversicherung die Bereitschaft für Präventionsmaßnahmen, die gerade in Bezug auf Überschwemmungsrisiken dringend geboten sind, schmälern könnte. Das GDV-Argument, dass 99 Prozent der Häuser problemlos versicherbar seien, sieht Monke kritisch.

„Der GDV betont stets, dass der überwiegende Teil der Häuser gegen Elementarschäden versicherbar sei. Wir können diese Aussage allerdings nur sehr eingeschränkt überprüfen“, so Monke.

Bei Probeberechnungen falle allerdings regelmäßig auf, dass über die üblichen Rechenmodule der Versicherer nicht in allen Regionen Angebote zu erzeugen seien und vielfach – wenn überhaupt – nur individuelle Anfragen möglich sind.

Sicher ist: Die Justizminister der Bundesländer konnten sich bisher nicht auf die Einführung einer Pflichtversicherung einigen. Andere Lösungsmöglichkeiten sollen von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundes und der Länder geprüft werden. (st)

Foto: Shutterstock

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments