Immer wieder gibt es nach Naturkatastrophen wie Starkregenereignissen Diskussionen darüber, ob eine Absicherung gegen Elementarschäden zur Pflicht werden sollte. Während der GDV dies ablehnt, kritisieren Marktexperten, dass manche Versicherer nicht alle Risiken annähmen.
„Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden lehnen wir aus diversen Gründen ab. Vor allem, weil ein solches System für Stadtplaner, Kommunalpolitiker und Bauherren die Notwendigkeit nimmt, zügig in die notwendigen Präventionsmaßnahmen zu investieren“, sagt Hasso Suliak, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
„Versicherungsschutz flächendeckend verfügbar“
„Versicherungsschutz ist flächendeckend verfügbar. Sogar für Gebäude, denen statistisch alle zehn Jahre ein Hochwasserschaden droht, gibt es bezahlbaren Versicherungsschutz“, unterstreicht Rolf Mertens, Bereichsleiter Haftpflicht-, Hausrat– und Wohngebäudeversicherung der Ergo Versicherung.
Durch Eigenprävention und vertretbare Selbstbehalte lasse sich die Prämie reduzieren. „Damit hat die Versicherungswirtschaft der politischen Diskussion über eine Pflichtversicherung im Jahr 2014 die Basis entzogen. Aber noch immer zählt eine Mehrheit der Hauseigentümer darauf, dass im Schadensfall der Staat einspringt“, bemängelt Mertens.
Ergo biete deutschlandweit Versicherungsschutz an – auch für Wohngebäude und Hausrat in stark gefährdeten Zonen.
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