Phoenix: 50 Millionen Euro Forderungen

Die in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Phoenix zusammenarbeitenden Anlegerschutzkanzleien Tilp Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin, und Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, haben bisher für rund 2.500 ihrer Mandanten im Schadensfall Phoenix Kapitaldienst Forderungen in Höhe von über 50 Millionen Euro beim Nachlassgericht als Forderung gegen den Nachlass des verstorbenen Dieter Breitkreuz angemeldet.

Darunter befinden sich nicht nur private, sondern auch institutionelle Investoren, wie etwa ein Hedgefonds, für den alleine über 11 Millionen US-Dollar angemeldet wurden. Breitkreuz war Geschäftsführer und Gesellschafter der Phoenix Kapitaldienst und war im Frühjahr 2004 bei einem Flugzeugabsturz uns Leben gekommen. Insgesamt sollen rund 30.000 Anleger von dem Insolvenzverfahren betroffen sein.

Die ARGE Phoenix weist zudem darauf hin, dass ihr vom Nachlassgericht die Möglichkeit zur Anmeldung weiterer Forderungen noch bis zum Verkündungstermin am 22. Juli 2005 mitgeteilt wurde. Dies bedeutet, dass sich für Anleger nunmehr eine ?zweite Chance? zur Anmeldung beim Nachlassgericht eröffnet hat. Weiter weist die ARGE Phoenix darauf hin, dass die Frist zur Anmeldung der Forderungen der geschädigten Anleger im Insolvenzverfahren am 15. September 2005 abläuft. Bis dahin müssen die Insolvenzforderungen gegenüber dem Verwalter zur Insolvenztabelle angemeldet sein.

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