Wende im Entschädigungsfall des insolventen Frankfurter Vermögensverwalters Phoenix Kapitaldienst: Nachdem der Großteil der etwa 30.000 geprellten Anleger bereits seit Jahren auf seine Entschädigungszahlungen wartet, springt die Bundesregierung nun doch mit einem 128-Millionen-Kredit an die staatlicheEntschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) ein.
Europarechtliche Verpflichtungen entscheidend
Der Finanznachrichtenagentur DPA-AFX zufolge rechtfertigte ein Sprecher das Geld für die Teilentschädigung mit europarechtlichen Verpflichtungen. Haushaltspolitiker der Koalition kritisierten den Schritt massiv.
Das Finanzministerium beantragte beim Haushaltsausschuss des Bundestages für 2008 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Darlehen an die EdW. Ohne das Geld vom Staat wäre die EdW nicht in der Lage, ihre gesetzlichen Pflichten nach der EU-Richtlinie zu erfüllen.
Die Entschädigungseinrichtung finanziert sich über die Beiträge der ihr im Rahmen einer obligatorischen Mitgliedschaft angeschlossenen Finanzdienstleister. Der Großteil dieser Unternehmen weigert sich jedoch, die Sonderzahlungen zur Entschädigung der Phoenix-Anleger zu leisten.
EdW-Mitglieder müssen Darlehenszinsen zahlen
Während die Entscheidung des Bundes für die geprellten Investoren nach jahrelangem Hoffen und Bangen eine positive Nachricht ist, geht der Konflikt zwischen der EdW und ihren Beitragszahlern weiter. Das Darlehen wird die Entschädigungseinrichtung mit Zinszahlungen von über 30 Millionen Euro belasten, die nach geltendem Recht von den angeschlossenen Finanzdienstleistern zu tragen sind.
Hintergrund: Phoenix hatte Anleger durch ein Schneeballsystem jahrelang mit Scheinangeboten und falschen Renditeversprechungen geprellt. Über 500 Millionen Euro wurden in dubiose Options- und Termingeschäften, sogenannten Managed Accounts angelegt. Nachdem der Betrug aufflog, eröffnete die BaFin im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren und stellte wenig später den Entschädigungsfall fest. (hb)