Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhändler (EdW) hat Berufung gegen zwei Urteile des Amtsgerichts Berlin und ein Urteil des Landgerichts Berlin eingelegt, wie sie gegenüber cash-online erklärte. Die Richter hatten die EdW erstinstanzlich verpflichtet, Anleger der Pleite-Firma Phoenix-Kapitaldienst in voller Höhe zu entschädigen.
„Damit dürfte es der EdW zunehmend schwerer fallen, ihre Teilentschädigungspraxis gegenüber den Phoenix-Anlegern weiter durchzuhalten“, erklärt Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, Jena, der die Urteile erstritten hat.
Ob er damit Recht behält, ist allerdings äußerst ungewiss. Laut Ingo Möser, dem Generalbevollmächtigten der EdW, hat PWB insgesamt 400 Klagen gegen die Entschädigungseinrichtung gestellt. Davon sei bislang in 15 Fällen zugunsten der EdW und lediglich in den erwähnten drei Fällen zugunsten von PWB-Klienten entschieden worden. Circa 50 Klagen habe die Kanzlei, so Möser weiter, wieder zurückgezogen.
Die EdW begründet ihre Teilentschädigungen damit, dass die wegen Rechtsstreitigkeiten eingefrorene Insolvenzmasse für Zahlungen an Anleger nicht zur Verfügung steht. Da sich die Einrichtung über Mitglieds- und Sonderbeiträge ihrer zwangsweise angeschlossenen Unternehmen finanziert, diese sich aber weigern, für den Schaden aufzukommen, fehlt es zudem auch an eigenen Mitteln, um zu entschädigen.
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