Phoenix-Urteile: EdW geht in Berufung

Bislang leistet die EdW vor allem aus einem 128-Millionen-Euro-Kredit des Bundes, der Ende 2008 nach langem Hickhack gewährt wurde. Die Entschädigungen der etwa 30.000 geschädigten Anleger summieren sich allerdings auf rund 200 Millionen Euro.

Die Anwälte wollen mit ihren Klagen durchsetzen, dass auf die Insolvenzmasse, die auf etwa denselben Betrag taxiert wird, zugegriffen wird. Nach Ansicht der EdW müsste dafür allerdings zunächst geklärt werden, ob Aussonderungsrechte bestehen, die einige Investoren für sich beanspruchen. Dieser Sachverhalt ist Gegenstand eines laufenden Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Eine Entscheidung wird in Kürze erwartet. Damit würde endlich etwas Bewegung in die festgefahrene und für viele Anleger extrem belastende Angelegenheit kommen.

Hintergrund: Phoenix hatte Anleger durch ein Schneeballsystem jahrelang mit Scheinangeboten und falschen Renditeversprechungen geprellt. Über 500 Millionen Euro wurden in dubiosen Options- und Termingeschäften, sogenannten Managed Accounts angelegt. Nachdem der Betrug aufflog, eröffnete die Bafin im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren und stellte wenig später den Entschädigungsfall fest. (hb)

Foto: Shutterstock

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