PIM-Insolvenzverwalter auf Goldsuche

Der vorläufige Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH, Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, hat mit der Auswertung der Buchhaltung des Unternehmens begonnen. Daneben geht er einer eigenen Mitteilung zufolge Hinweisen auf den Verbleib weiterer Vermögenswerte nach.

Gold (Symbolbild)

PIM Gold hatte Ende September Insolvenz angemeldet. Zuvor waren Unregelmäßigkeiten und staatsanwaltschaftliche Durchsuchungen bekannt geworden. Das Unternehmen hatte Anlegern physisches Gold verkauft und angeblich eingelagert. Nach Presseberichten sind rund 150 Millionen Euro Anlegergeld betroffen.

„Im Vordergrund unserer Arbeit steht jetzt das Aufspüren und die Sicherung von Vermögenswerten“, wird Metoja in der Mitteilung zitiert. „Das heißt, wir durchforsten systematisch sämtliche Unterlagen des Unternehmens, um Zahlungsströme nachzuvollziehen und den Verbleib von Vermögen zu klären.“

Der vorläufige Insolvenzverwalter und sein Team sichten und analysieren dazu derzeit die Buchhaltung der PIM Gold GmbH, die allerdings nicht auf dem aktuellen Stand und für die Jahre 2018 und 2019 lückenhaft ist. Parallel dazu läuft eine umfassende Sicherung der elektronischen Daten, d.h. von Festplatten, Servern, Emailverkehr, etc.

„Das ist eine Fleißarbeit“

Metoja betonte, dass es dauern wird, bis er sich einen umfassenden und belastbaren Überblick verschafft hat. „Wir müssen alle Daten und Informationen mit der gebotenen Skepsis behandeln und uns ein eigenes Bild machen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter. „Das ist eine Fleißarbeit, die voraussichtlich Wochen in Anspruch nehmen wird.“

Parallel dazu hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter einen eigenen Überblick über die bisher in zwei Depots sowie einem Show-Room von PIM Gold sichergestellten Gold- und Edelmetall-Bestände verschafft. Nach vorläufigen Schätzungen handelt es sich um eine Gesamtmenge von rund 500 Kilogramm.

Darunter sind Goldbarren sowie Münzen und Schmuck, z.T. auch aus anderen Edelmetallen. Die Echtheit dieser Bestände sowie die exakten Mengen und Werte werden im späteren Verlauf des Verfahrens von einem Gutachter geprüft.

Seite 2: Austausch mit Staatsanwaltschaft

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