PKV: Aktuare wollen Beitragsverstetigung

Die regelmäßigen Beitragssteigerungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen kontinuierlich für heftige Reaktionen auf Kundenseite. Kritisiert wird, dass die Beiträge sich oft nicht kontinuierlich entwickeln, sondern aus Sicht der Versicherten nur schwer erklärbare Sprünge aufweisen. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) präsentierte nun Maßnahmen, durch das die Beitragsverläufe der PKV-Versicherten künftig gleichmäßiger gestaltet werden können.

Die teils hohen Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung sorgen immer wieder für Kritik und Verdruss. Die Deutsche Akturavereinigung will die Anpassungen künftig gleichmäßiger gestalten.

„Dadurch könnte ein Teil der für die Beitragsermäßigung im Alter zur Verfügung stehenden Mittel bereits früher angespart und dadurch höhere Zinsgewinn für die Kunden erreicht werden“, unterstreicht der DAV-Vorstandsvorsitzende Roland Weber die Vorteile des neuen Systems. Zudem würden die einzelnen Beitragserhöhungen moderater ausfallen und wären besser nachvollziehbar.

Reform der Auslösenden Faktoren

Herzstück des Reformvorschlags ist eine Neugestaltung der sogenannten Auslösenden Faktoren. Laut DAV Derzeit erlaubt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eine Überprüfung und Anpassung der PKV-Versicherungsbeiträge in zwei Fällen: Bei Abweichung der erwarteten von den einkalkulierten Versicherungsleistungen, etwa durch höhere Leistungsausgaben aufgrund des medizinischen Fortschritts, um mehr als zehn Prozent. Und bei der Abweichung der realen von den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als fünf Prozent.

Diese Regelung sieht der DAV doppelt problematisch. Zum einen hätten andere Rechnungsgrundlagen wie beispielsweise Zinsen, medizinische Inflation, Preisinflation und Storno einen großen Einfluss auf die Kosten. Sie seien aber nicht relevant für die Frage, ob die Beiträge überprüft und angepasst werden dürften. Zum anderen kritisieren die Aktuare die isolierte Betrachtung der beiden Auslösenden Faktoren. Dies führe dazu, dass Beitragsanpassungen häufig erst relativ spät durchgeführt werden dürfen und dadurch entsprechend hoch sein können.

Um dies künftig zu verhindern, regen die Aktuare an, bei der Ermittlung der Auslösenden Faktoren auch den Faktor Zins zu berücksichtigen, sodass Änderungen des Zinsniveaus zeitnah in die Beiträge einfließen. „Diese Anpassung an die neuen Kapitalmarktwirklichkeiten wäre ein entscheidender Schritt, das PKV-System zukunftssicher zu machen“, so Weber.

Tarifwechsel für Altersrückstellungen

Darüber hinaus plädiert die DAV dafür, bei Tarifwechseln innerhalb eines Unternehmens nicht alle durch den Beitragsnachlass zur Verfügung stehenden Mittel direkt zur Prämienreduktion einzusetzen, sondern einen Teil davon zu nutzen, um künftige Beitragsanpassungen abzuschwächen.

Gesetzlichen Prämienzuschlag flexibilisieren

Ferner haben sich die Aktuare mit dem zehnprozentigen gesetzlichen Zuschlag auf die Beiträge zur Krankenvollversicherung auseinandergesetzt, der im Rahmen der Gesundheitsreform im Jahr 2000 eingeführt wurde. Die damit angesparten Mittel kommen den Versicherten zugute und werden ab Vollendung des 65. Lebensjahres zur Abmilderung von Beitragserhöhungen und ab Vollendung des 80. Lebensjahres zur Prämiensenkung eingesetzt.

„Trotz Einführung dieses Zuschlags zeigen die Prämienentwicklungen in der PKV, dass weitere Maßnahmen zur Dämpfung von Prämienerhöhungen bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres notwendig sind. Zudem ist seit 2000 die Lebenserwartung deutlich gestiegen“, führt Weber aus.

Die DAV schlägt daher vor, den gesetzlichen Zuschlag je nach Alter der Versicherten variabel zu gestalten und eine Verwendung der daraus Mittel bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres zu ermöglichen.

Standardtarif weiterentwickeln

Der abschließende Vorschlag der DAV beschäftigt sich mit dem 1994 eingeführten Basistarif. Dieser soll insbesondere älteren Versicherten die Möglichkeit geben, ihre Beiträge zur Krankenversicherung zu reduzieren, indem sie in diesen günstigen Tarif wechseln. Das Leistungsspektrum des Standardtarifs orientiert sich dabei am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings steht der Standardtarif nur Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 Mitglied der PKV wurden.

 

 

 

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