Eine für alle privat Krankenversicherten wichtige Frage beschäftigt am Mittwoch um 9.00 Uhr den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Es geht darum, ob Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre formal richtig zustande gekommen sind.
Wäre das nicht der Fall, könnten Betroffene möglicherweise zu viel gezahltes Geld von ihrem Versicherer zurückfordern. Die Richter können ihr Urteil noch am Verhandlungstag oder zu einem späteren Termin verkünden.
Alle Prämienänderungen müssen laut Gesetz von einem unabhängigen Treuhänder abgesegnet werden. Der Kläger, der bei der Axa versichert ist, bezweifelt die Unabhängigkeit des eingesetzten Treuhänders.
Denn dieser hatte – wie es in der Branche üblich ist – über viele Jahre sämtliche Tarife des Axa-Konzerns geprüft und einen beträchtlichen Anteil seiner Jahreseinkünfte von dort bezogen.
Verschiedene Gerichte – Verschiedene Urteile
Die Versicherung beruft sich darauf, dass der Mann vor Beginn seiner Tätigkeit von der Aufsichtsbehörde Bafin auf seine Unabhängigkeit hin geprüft wurde.
Potsdamer Gerichte hatten dem Kläger Recht gegeben. Andere Amts- und Landgerichte haben inzwischen in ähnlichen Fällen genauso geurteilt.
Das Oberlandesgericht Celle war hingegen der Ansicht, dass die Unabhängigkeit des Treuhänders im Zivilprozess gar nicht überprüfbar ist – dort setzte sich die Versicherung durch. Der BGH wird die umstrittene Frage jetzt grundsätzlich klären (Az. IV ZR 255/17). (dpa-AFX)
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