PKV-Ausblick 2015: Heimlicher Helfer LVRG

Wie wird das Jahr 2015 für die private Krankenversicherung (PKV) verlaufen? Ausgerechnet das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) könnte der PKV nützen, meinen Branchenbeobachter. Mit Spannung wird zudem auf die Umsetzung des Tarifwechsel-Leitfadens geschaut.

Gerd Güssler, KVpro.de: „Sparen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, findet jetzt mehr und mehr auf dem Rücken der Mitarbeiter und Vermittler statt.“

„Das Geschäft mit der Finanzierung von Krankheitskosten wird im Vergleich zur Lebensversicherung attraktiver“, sagt Gerd Güssler, Geschäftsführer des Freiburger Analysehauses KVpro.de. Er rechnet deshalb damit, dass das LVRG für „neuen Schwung“ im PKV-Vertrieb sorgen werde.

Regulierung drückt auf die Stimmung

Gleichwohl bemerkt auch Güssler, dass die fortschreitende Regulierung die Vermittler, ob im Leben- oder im Krankengeschäft, zunehmend zermürbt. „Das LVRG und die bereits durchgeführten Reformen der PKV drücken auf die Stimmung – und das bei mehr und mehr Einschränkungen.“

Die Gesellschaften müssten ihre Vertriebe – ob Ausschließlichkeit oder freie Vermittler – „bei Laune halten“, so der Experte, zugleich sei der Kostendruck auf Pools und Versicherer enorm.

„Sparen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, findet jetzt mehr und mehr auf dem Rücken der Mitarbeiter und Vermittler statt“, stellt Güssler fest und ergänzt: „Die Luft ist und wird mancherorts dünner und rauer, der Ton schärfer.“

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Die Branche erledigt ihre Hausaufgaben – doch welche Note gibt es dafür?

Und dennoch: Der KVpro.de-Chef ist von der Stärke der Branche überzeugt und betont, dass weder die Kranken- noch die Lebensversicherer auf ein Hilfspaket der Bundesregierung angewiesen seien. Das Wort „Hilfspaket“ klinge so, als ob die Branche ihre Hausaufgaben nicht machen würde, sagt Güssler und meint damit: Die Branche macht sie sehr wohl.

Doch manchmal bürdet sich die PKV-Branche auch Hausaufgaben auf, die aus Sicht von PKV-Kritikern gar keine sein müssten, sondern vielmehr ein selbstverständlicher Teil der alltäglichen Leistungserbringung, um den man nicht viel Aufhebens machen müsse. Das interne Wechselrecht nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist für viele das Parade-Beispiel für solch eine – eigentlich überflüssige – Hausaufgabe.

Seite zwei: Internes Wechselrecht in der Kritik

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