PKV: Monopolkommission fordert bessere Wechselmöglichkeiten

„Die Mitgabe von Altersrückstellungen ist bereits seit dem Jahr 2009 Standard für Neuverträge. In diesen Verträgen ist die Übertragung von Geldern in festgelegter Höhe beim Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen einkalkuliert. Zusätzlich besitzen alle unsere Kunden ein Tarifwechselrecht innerhalb der Gesellschaft“, erläutert Botermann weiter.

So solle vermieden werden, dass sich solidarisch kalkulierte Bestände durch Wechsel der gesunden und jungen Kunden in andere Gesellschaften „entmischen“, weil Kunden, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder Alters nicht mehr leicht wechseln können, mit höheren Beiträgen zurückbleiben.

Wechselmöglichkeiten benachteiligen Alte und Kranke

Im März hatte bereits der PKV-Verband dargelegt, dass eine Umsetzung der Vorschläge der Monopolkommission zu „extrem unsolidarischen Auswirkungen ausgerechnet zu Lasten der älteren und kränkeren Versicherten“ führen würde.

„Die kollektive Kalkulation in der PKV sichert die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken. Die Alterungsrückstellungen sind dabei eine gemeinsame Risikovorsorge für die späteren Krankheitskosten derjenigen aus der Gemeinschaft, die besonders krank werden. Alle Erfahrungen zeigen in GKV und PKV gleichermaßen: Es wechseln fast nur Junge und Gesunde“, so der Verband.

Damit führe jeder Wechsel zu einer Verschlechterung der Risikomischung. Für die Alten und Kranken würde es teuer. Inwieweit die Forderung der Monopolkommission, die in erster Linie eine beratende Funktion ausübt, von der nächsten Bundesregierung aufgegriffen wird, bleibt abzuwarten.

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Cash.-Ausgabe 9/2017.

Foto: Shutterstock

 

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