Nach dem jüngsten Beschluss der Bund-Länder-Runde zur Coronapandemie, dass wegen der geschlossenen Schulen und Kitas berufstätige Eltern Anspruch auf zusätzliches Kinderkrankengeld erhalten sollen, mehren sich skeptische Fragen und kritische Kommentare.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Entscheidung, Arbeitnehmer bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, zwar grundsätzlich richtig. „Was die Finanzierung angeht, bleibt die Politik aber noch einige Antworten schuldig.“
Ein entscheidender Unterschied: Das Kinderkrankengeld müsste von den rund 57 Millionen Beitragszahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und deren Arbeitgebern finanziert werden, obwohl es sich hier um eine versicherungsfremde Leistung handelt.
Denn die Kinder sind ja gar nicht krank, sondern ihre Schule oder Kita fällt aus. Weil der GKV-Beitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte gezahlt wird, belastet jede Erhöhung überdies die Arbeitsplätze mit höheren Lohnzusatzkosten.
Lohnzusatzkosten steigen
Demgegenüber würde ein Ausgleich des Verdienstausfalls der Eltern mit Hilfe des Infektionsschutzgesetzes direkt aus dem Bundeshaushalt bezahlt, der aus den Steuergeldern aller 83 Millionen Bundesbürger finanziert wird.
Die Arbeitgeberverbände wiesen auf die ohnehin sehr schwierige Situation vieler Betriebe hin und kritisieren, dass dort neue Belastungen geplant würden. „Sinnvoller wäre es, auch hier das Infektionsschutzgesetz auszuweiten“, zitiert das Handelsblatt aus der BDA-Stellungnahme.
Kritische Stimmen von GKV und PKV
Auch mehrere Vertreter der Gesetzlichen Krankenversicherung meldeten Vorbehalte an. Der Chef der Krankenkasse DAK, Andreas Storm, sagte der Bild-Zeitung: „Die Kinderbetreuung ohne Krankheitsfall ist eine gesamtgesellschaftliche Leistung.“ Sie müsse durch Steuermittel gegenfinanziert werden. So auch der Chef der Krankenkasse BIG, Peter Kaetsch: „Die Zahlung von Kinderkrankengeld für die Betreuung von gesunden Kindern kann langfristig nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen sein.“ Eine Sprecherin der Barmer-Krankenkasse sagte, Kinderkrankengeld solle nur dann gezahlt werden, wenn ein Kind auch wirklich krank sei.
PKV-Verband: Finanzierung über Steuermittel
Ähnlich äußerte sich der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV): „Das Kinderkrankengeld ist eine familienpolitische Sozialleistung, die der Bund aus seinen Steuermitteln finanzieren müsste. Als versicherungsfremde Leistung in der Gesetzlichen Krankenversicherung belastet es die GKV-Beitragszahler und erhöht die Lohnzusatzkosten. Sachgerecht wäre ein Leistungsanspruch im Infektionsschutzgesetz und damit eine Finanzierung über Steuern, zu denen alle nach ihrer Leistungsfähigkeit beitragen und worauf dann auch alle Familien den gleichen Anspruch hätten.“
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther betonte, die Schließung der Schulen und Kitas erfolge im Interesse der Allgemeinheit, um insgesamt die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Die Entschädigung für dieses Sonderopfer, dass die Eltern auf Lohn sowie die Arbeitgeber auf Arbeitsleistung verzichten müssten, sei eine gesamtstaatliche Leistung. Sie könne und müsse über das Infektionsschutzgesetz erfolgen. (Quelle: PKV-Verband)
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