Rainer Schlegel wird neuer PKV-Ombudsman

Prof. Dr. Rainer Schlegel, PKV Ombudsmann
Foto: Dierks +Company
Neuer PKV-Ombudsmann: Prof. Dr. Rainer Schleg

Im Juni war der PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann überraschend verstorben. Nun hat der Vorstand des PKV-Verbands Prof. Dr. Rainer Schlegel mit Wirkung zum 1. November 2024 zum neuen Ombudsmann Privaten Kranken- und Pflegeversicherung berufen.

Der 66-jährige Jurist war von 2016 bis zu seiner Pensionierung im Februar dieses Jahres Präsident des Bundessozialgerichts. Zuvor diente er unter anderem als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Schlegel folgt als PKV-Ombudmann auf Heinz Lanfermann, der im Juni nach rund zehnjähriger Amtstätigkeit verstarb.

Übergangsweise nimmt aktuell der ehemalige Versicherungsombudsmann Dr. Wilhelm Schluckebier die Funktion als Streitschlichter für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wahr. Der Vorsitzende des PKV-Verbandes und Vorstandsvorsitzende der Debeka Krankenversicherung, Thomas Brahm, dankte Schluckebier für die nahtlose Übernahme der Aufgaben im Übergangszeitraum. Und zeigte sich erfreut, dass Schlegel die Berufung zum PKV-Ombudsmann angenommen hat. „Rainer Schlegel ist ein ausgewiesener und hochgeschätzter Experte im Recht der Sozialversicherung. Wir sind überzeugt, dass er die Amtsgeschäfte seiner Vorgänger in bewährter und allseits geschätzter Form fortführen wird.“


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Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Schlichtungsstelle nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle erstreckt sich auf Angelegenheiten der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Die Ausübung der Ombudsmanntätigkeit erfolgt unabhängig und ohne Weisungen sowie für die Beschwerdeführer kostenlos.

Im vergangenen Jahr erreichten den PKV-Ombudsmann 5.415 Schlichtungsanträge (2022: 6.429). Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die Schlichtungsstelle zuständig ist, liegt der Anteil der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei rund 0,01 Prozent.

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